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   BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12   

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https://dejure.org/2012,43899
BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12 (https://dejure.org/2012,43899)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12 (https://dejure.org/2012,43899)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 2 BvQ 54/12 (https://dejure.org/2012,43899)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erfolgte Ablehnung des Erlasses einer eA, mit der ein nach § 31 Abs 1 GemO RP aus dem Stadtrat ausgeschlossener Antragsteller die Teilnahme an einer Stadtratssitzung begehrt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 S 2 GG, § 32 BVerfGG, § 31 Abs 1 GemO RP
    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erfolgte Ablehnung des Erlasses einer eA, mit der ein nach § 31 Abs 1 GemO RP aus dem Stadtrat ausgeschlossener Antragsteller die Teilnahme an einer Stadtratssitzung begehrt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 S 2 GG, § 32 BVerfGG, § 31 Abs 1 GemO RP
    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erfolgte Ablehnung des Erlasses einer eA, mit der ein nach § 31 Abs 1 GemO RP aus dem Stadtrat ausgeschlossener Antragsteller die Teilnahme an einer Stadtratssitzung begehrt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Mitglieds einer Kommunalvertretung auf Teilnahme an einer Stadtratssitzung

  • rewis.io

    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erfolgte Ablehnung des Erlasses einer eA, mit der ein nach § 31 Abs 1 GemO RP aus dem Stadtrat ausgeschlossener Antragsteller die Teilnahme an einer Stadtratssitzung begehrt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Mitglieds einer Kommunalvertretung auf Teilnahme an einer Stadtratssitzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG lediglich ein objektivrechtliches Verfassungsgebot enthält, das dem Einzelnen keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähige Rechtsposition vermittelt (vgl. grundlegend BVerfGE 99, 1 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris).

    Ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG scheidet dagegen, unabhängig von der Frage, ob eine Berufung auf dieses Grundrecht im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG überhaupt möglich ist (vgl. grundlegend BVerfGE 99, 1 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris), schon deshalb aus, weil der Antragsteller lediglich einen kommunalrechtlichen Teilnahmeanspruch geltend macht, der ausschließlich seine amtliche Rechtsstellung betrifft (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, juris).

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn sich der gestellte oder noch zu stellende Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn sich der gestellte oder noch zu stellende Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn sich der gestellte oder noch zu stellende Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung jedoch auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn sich der gestellte oder noch zu stellende Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG scheidet dagegen, unabhängig von der Frage, ob eine Berufung auf dieses Grundrecht im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG überhaupt möglich ist (vgl. grundlegend BVerfGE 99, 1 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris), schon deshalb aus, weil der Antragsteller lediglich einen kommunalrechtlichen Teilnahmeanspruch geltend macht, der ausschließlich seine amtliche Rechtsstellung betrifft (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, juris).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Anerkennung einer

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG lediglich ein objektivrechtliches Verfassungsgebot enthält, das dem Einzelnen keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähige Rechtsposition vermittelt (vgl. grundlegend BVerfGE 99, 1 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris).
  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn sich der gestellte oder noch zu stellende Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen das In- Kraft-Treten des

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn sich der gestellte oder noch zu stellende Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09

    Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien

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